Physiotherapie auf Kassenrezept – Ihre Behandlung bei uns in Parchim
Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen eine physiotherapeutische Behandlung verordnet hat, sind Sie bei uns in besten Händen. Als zugelassene Praxis für alle gesetzlichen Krankenkassen bieten wir Ihnen ein breites Spektrum an Leistungen, die auf ärztliche Verordnung hin abgerechnet werden können. Dabei ist es uns wichtig, nicht nur die Beschwerden zu behandeln – sondern den ganzen Menschen zu sehen.
Ob Sie unter akuten Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, muskulären Dysbalancen oder neurologischen Erkrankungen leiden: Wir stellen sicher, dass Ihre Therapie individuell angepasst und zielgerichtet durchgeführt wird. Unsere erfahrenen Therapeut:innen kombinieren Fachwissen mit Einfühlungsvermögen – damit Ihre Behandlung nicht nur wirkt, sondern sich auch gut anfühlt.
Zu den häufigsten Kassenleistungen in unserer Praxis zählen:
- Krankengymnastik zur Verbesserung von Beweglichkeit, Koordination und Kraft
- Manuelle Therapie bei Funktionsstörungen des Bewegungsapparats
- Manuelle Lymphdrainage zur Entstauung von Gewebe bei Ödemen
- Wärme- und Kältetherapie zur Schmerzlinderung und Muskelentspannung
- Elektrotherapie zur Unterstützung von Muskelaufbau und Durchblutung
Sämtliche Maßnahmen werden auf Grundlage Ihrer ärztlichen Verordnung und in enger Abstimmung mit Ihnen umgesetzt. Dabei legen wir Wert auf Transparenz und eine angenehme, respektvolle Behandlungsatmosphäre.
Sie sind gesetzlich versichert und möchten Ihre Heilmittelverordnung bei uns einlösen? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir beraten Sie zu den nächsten Schritten, klären offene Fragen und finden schnellstmöglich einen passenden Termin.
Gut zu wissen
Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre Verordnung sowie ggf. relevante Arztberichte mit. Gesetzlich Versicherte leisten für jede Rezeptverordnung einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil – über die Höhe informieren wir Sie gerne im Vorfeld.
Termin vereinbaren – wir sind für Sie da
Rufen Sie uns einfach an unter 03871 / 441135 oder nutzen Sie unser Kontaktformular, um Ihren ersten Termin zu vereinbaren. Wir freuen uns, Sie bald persönlich bei uns in Parchim begrüßen zu dürfen.
FAQ: Häufige Fragen zu Kassenleistungen und Zuzahlung
Welche physiotherapeutischen Leistungen zahlt meine Krankenkasse?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen eine Vielzahl von physiotherapeutischen Behandlungen – vorausgesetzt, sie sind medizinisch notwendig und ärztlich verordnet. Dazu zählen unter anderem Krankengymnastik, manuelle Therapie, Lymphdrainage, Elektrotherapie sowie Wärme- oder Kälteanwendungen. Welche Therapieform Sie erhalten, hängt von Ihrem individuellen Befund ab und wird gemeinsam mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin und unseren Therapeut:innen abgestimmt.
Brauche ich immer ein Rezept vom Arzt?
Ja. Gesetzlich Versicherte benötigen für physiotherapeutische Leistungen grundsätzlich eine sogenannte Heilmittelverordnung (Muster 13), die vom Hausarzt oder Facharzt ausgestellt wird. Nur mit dieser Verordnung können wir direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
Muss ich als gesetzlich Versicherter selbst etwas zuzahlen?
Ja, gesetzlich Versicherte sind laut § 32 SGB V verpflichtet, einen Eigenanteil zu leisten. Dieser setzt sich zusammen aus:
- 10 € Rezeptgebühr je Verordnung
- 10 Prozent des Wertes der verordneten Leistung: Die genaue Höhe hängt von der Anzahl und Art der verordneten Behandlungen ab. Wir informieren Sie gerne im Vorfeld über die exakten Kosten.
Wer ist von der Zuzahlung befreit?
Wenn Sie von Ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht erhalten haben (z. B. bei chronischer Erkrankung, geringem Einkommen oder bei Erreichen der Belastungsgrenze), bringen Sie bitte Ihren Befreiungsausweis zum ersten Termin mit. Dann entstehen Ihnen für die Behandlung keine Eigenkosten.
Was passiert, wenn das Rezept abgelaufen ist?
Laut Heilmittelrichtlinie muss die Behandlung spätestens 28 Kalendertage nach Ausstellung des Rezepts begonnen werden. Ist der Zeitraum überschritten, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit und muss ggf. neu ausgestellt werden. Deshalb bitten wir Sie, sich möglichst zeitnah nach Erhalt des Rezepts bei uns zu melden.
Kann ich Termine verschieben oder absagen?
Natürlich – wir bitten jedoch um rechtzeitige Mitteilung. Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, müssen wir Ihnen privat in Rechnung stellen. Bitte haben Sie Verständnis dafür: Nur so können wir unsere Kapazitäten effizient planen und anderen Patient:innen rechtzeitig Behandlungstermine ermöglichen.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Rufen Sie uns einfach an unter 03871 / 441135 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Gerne besprechen wir mit Ihnen die nächsten Schritte und finden einen passenden Termin für Ihre Behandlung.